Private Haushalte aus Sachsen-Anhalt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern (Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas) heizen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können seit 04. Mai 2023 die entsprechenden Härtefallhilfen des Bundes beantragen. Das MWU bietet hierzu Informationsangebote an.
Den Antrag zur Brennstoffhilfe gibt es unter: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN