Negativtrend Schottergärten

Oftmals entstehen aus dem Wunsch nach einem pflegeleichten Garten heraus derzeit vermehrt „Schottergärten“. Dieser Trend ist in Neubausiedlungen aber auch in älteren Wohngebieten zu beobachten. Die Gründe für das Anlegen eines Schottergartens sind vielfältig.

Was ist ein Schottergarten?

Bei einem Schottergarten handelt es sich um eine Gartenfläche, die großflächig mit Steinmaterial, häufig mit gebrochenen Steinen mit scharfen Kanten und ohne Rundungen, bedeckt ist. Ein ähnlicher Stil wird durch den Einsatz von Geröll, Kies oder Splitt erzielt. In beiden Varianten ist der Stein das Hauptgestaltungsmittel. Die vereinzelt eingesetzten, teils exotischen, Pflanzen haben hier eine eher untergeordnete Bedeutung.

Negative Auswirkungen eines Schottergartens

-    Schottergärten bieten für Tiere und Insekten keine Nahrung und keinen Unterschlupf. Sie sind biologisch tot, ob über oder unter der Erde. 
-    Sie heizen sich im Sommer enorm auf und strahlen diese Wärme auch über Nacht an die Hauswände und in die Räume. Dadurch werden die Wohngebiete zusätzlich erwärmt. Meist fehlt es an Bepflanzung, die sich durch Verdunstung und Schattenwurf positiv auf die Umgebung auswirken.
-    Durch die fehlende Bepflanzung wird kein gesundheitsschädlicher Feinstaub gebunden, wodurch die Feinstaubbelastung erhöht wird. 
-    Schottergärten gelten baurechtlich als versiegelte Fläche, wenn bei der Anlage eine wasserundurchlässige Folie, Gewebe oder dichte Vliese verwendet wurden um das Durchwachsen unerwünschter Pflanzen zu verhindern. 
-    Die Anlage eines Schottergartens hat auch auf das Bodengefüge Einfluss. Dadurch werden wichtige Bodenfunktionen wie die Wasserspeicherung oder die Filterfunktion beeinträchtigt. 

Schottergärten gelten als lebensfeindliche Umgebungen für Pflanzen und Insekten, aber auch für den Menschen, da diese die Aufheizung innerhalb der Städte verstärken. Für Tiere und Pflanzen ist ein Schottergarten in etwa so attraktiv wie ein asphaltierter Parkplatz. 

Alternative zum Schottergarten

Als Alternative zum Schottergarten bietet sich ein begrünter Vorgarten an. Dieser muss nicht viel Arbeit machen. Hier kommt es auf die Bepflanzung an. Diese ist entscheidend für den Pflegeaufwand. 

-    Durch den Einsatz von heimischen Gehölzen wie Holunder, Vogelbeere und Weißdorn finden Vögel und Insekten Nahrung und Unterschlupf. 
-    Alternativ zu einer Rasenfläche könnte eine Blumenwiese aus heimischen Wildblumen- und Kräuterarten angelegt werden. Diese muss im Gegensatz zu einer Rasenfläche nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden.
-    Stauden sorgen über Monate für eine blühende Vielfalt im Vorgarten und müssen auch nur einmal im Jahr zurückgeschnitten werden.
-    Die Gestaltung des Vorgartens als Steingärten ist grundsätzlich nicht verboten. Ohne Folie und in der richtigen Kombination aus unterschiedlichen Stein- und Pflanzenarten, wie Hauswurz, Fetthenne oder Ähnlichen, bietet der Steingarten einen Lebensraum für Spinnen und Eidechsen. 
Vorteile des begrünten Vorgartens

-    Durch die Beschattung und Verdunstung der Bepflanzung wird die Hitzeentwicklung reduziert.
-    Pflanzen reinigen die Luft von Feinstaub und produzieren Sauerstoff.
-    Pflanzen verhindern die Austrocknung des Bodens durch Beschattung und reduzieren die Staubbildung.
-    Ein begrünter Vorgarten bietet Lebensraum für Insekten und Vögel.
-    Die Kanalisation wird durch die Aufnahme des Regenwassers entlastet.

Wichtig zu wissen

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (§ 8 Abs. 2 BauO LSA) schreibt vor, dass unbebaute Flächen zu begrünen sind:
„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

-    wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
-    zu begrünen oder zu bepflanzen,

soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.“

Das heißt, das Anlegen der in letzter Zeit in Mode gekommenen Schotterflächen ist nicht zulässig.
 

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