Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadt Gräfenhainichen bemüht sich, ihre Webseite und mobile Anwendung barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird verlangt (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0).

Zudem informiert die Erklärung darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts. Sie gilt für die unter www.graefenhainichen.de veröffentlichten Inhalte der Stadt Gräfenhainichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit  auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen.

Nutzen Sie dazu bitte die E-Mail-Adresse website@graefenhainichen.de oder die Telefonnummer 034953 - 257620.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-​Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-​Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: www.lf-​barrierefreiheit-st.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite www.graefenhainichen.de ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden  Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-​Anhalt (BGGVO LSA). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung. Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen noch nicht vereinbar.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder (nicht durchgängig).  Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind zum Teil aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Video- und und Audio-Elemente
    Begründung: Die Bereitstellung von Video-und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht realisiert werden.
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Begründung: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden teilweise bildliche Darstellungen (z. B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
  • Kartografie innerhalb der Webseite
    Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • keine durchgängigen aussagekräftigen Alternativtexte für jedes Bild
  • keine Inhalt in deutscher Gebärdensprache
  • keine Inhalt in Leichter Sprache

Die Stadt Gräfenhainichen arbeitet an einer vollständig barrierefreien Website.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit​​​​​​​

Diese Erklärung wurde am 07.02.2023 erstellt.

(Einzelpassagen dieser Erklärung entnommen vom Landesportal Sachsen-Anhalt: Barrierefreiheitserklärung (sachsen-anhalt.de)

Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: 03923 751 - 175

Landesfachstelle: landesfachstelle@ukst.de
Überwachungsstelle: ueberwachungsstelle@ukst.de
Ombudsstelle: ombudsstelle@ukst.de