Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie wird für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Stadtrat gewählt und von der Leitung des Amtsgerichtes Wittenberg bestätigt, in ihr Amt berufen und verpflichtet.
Die Schiedsperson muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
- das Wahlrecht besitzen,
- im Bereich der Stadt Gräfenhainichen ihre Hauptwohnung haben und
- das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und dieses Ehrenamt übernehmen möchte, kann seine Bewerbung bis zum 27.02.2026 abgeben bei der
Stadt Gräfenhainichen
Allgemeine Verwaltung
Markt 1
06773 Gräfenhainichen.
Neben einer kurzen Begründung der Bewerbung werden noch folgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum,
- ausgeübte Tätigkeit,
- Wohnanschrift und
- seit wann im Bereich der Stadt Gräfenhainichen wohnhaft.
Mit Fragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Verwaltung Frau Butzkus (Tel.-Nr. 034953 35733) oder an Frau Schröder (Tel.-Nr. 034953 35734).