Ausschreibung Schiedspersonen

Die Stadt Gräfenhainichen schreibt auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. vom 22.06.2001 (GVBl. LSA S. 214) die Besetzung der Schiedsstelle Gräfenhainichen mit bis zu drei Schiedspersonen aus.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie wird für eine Amtszeit von 5 Jahren vom Stadtrat gewählt und von der Leitung des Amtsgerichtes Wittenberg bestätigt, in ihr Amt berufen und verpflichtet.
Die Schiedsperson muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,
- das Wahlrecht besitzen,
- im Bereich der Stadt Gräfenhainichen ihre Hauptwohnung haben und
- das 25. Lebensjahr vollendet haben.


Wer diese Voraussetzungen erfüllt und dieses Ehrenamt übernehmen möchte, kann seine Bewerbung bis zum 27.02.2026 abgeben bei der

Stadt Gräfenhainichen
Allgemeine Verwaltung
Markt 1
06773 Gräfenhainichen.

Neben einer kurzen Begründung der Bewerbung werden noch folgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum,
- ausgeübte Tätigkeit,
- Wohnanschrift und
- seit wann im Bereich der Stadt Gräfenhainichen wohnhaft.

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Verwaltung Frau Butzkus (Tel.-Nr. 034953 35733) oder an Frau Schröder (Tel.-Nr. 034953 35734).

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