Wichtige Informationen zur Briefwahl

Die Wahlen zum Landtag Sachsen-Anhalt findet am 06.09.2026 statt.

Die Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung bis spätestens 16.08.2026.

Wenn Sie durch Briefwahl abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.

Die Beantragung eines Wahlscheines ist bis zum 04.09.2026 15:00 Uhr möglich.
Sie können den Antrag auch schriftlich oder elektronisch stellen.
Bitte nutzen Sie für die schriftliche Antragstellung den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag. 
Anzugeben sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift ggf. abweichende Versandanschrift. Der Antrag ist zu unterschreiben.

Sie können den Wahlscheinantrag auch per Email stellen. 
Anzugeben sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift ggf. abweichende Versandanschrift.

Wer den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegt.

Für eine rechtzeitige Beantragung und Rücksendung der Wahlbriefe ist der Briefwähler selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie entsprechende Postlaufzeiten. Der Briefwähler hat nur die Kosten für die Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der Wahlbriefe sind für den Briefwähler kostenfrei.

Die Briefwahl kann voraussichtlich in der Zeit vom 13.08.2026 bis zum 04.09.2026 um 15:00 Uhr direkt im Rathaus gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses zu folgenden Sprechzeiten gemacht werden:

  • Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch: keine Sprechzeiten
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr, am Freitag den, 04.09.2026 bis 15:00 Uhr

Die Telefonnummern zur Barrierefreiheit der Wahllokale sowie zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

N. Schröder
Wahlbeauftragte

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