Landtagswahl am 06. September 2026 in Gräfenhainichen

Wer darf wählen?

Sie müssen in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein. 
Wahlberechtigt sind Personen, die:

•    die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
•    am Wahltag (06.09.2026) mindestens 18 Jahre alt sind,
•    seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt haben und 
•    nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 26.07.2026:

Sie sind neu nach Gräfenhainichen gezogen?

Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Gräfenhainichen wählen!

Sie ziehen aus einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt zu:
•    Sie können bis 16.08.2026 einen Antrag stellen, um in Gräfenhainichen zu wählen oder
•    Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten Gemeinde in Sachsen-Anhalt (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

Sie ziehen aus einer Gemeinde außerhalb Sachsen-Anhalts zu:
•    Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 06.06.2026: Sie sind nicht wahlberechtigt.
•    Ihr Einzugsdatum liegt vor dem 06.06.2026. Sie teilen dies jedoch erst nach dem 26.07.2026 mit: Sie müssen sich bis zum 16.08.2026 beim Wahlamt melden, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb von Gräfenhainichen zur Nebenwohnung und Ihre Gräfenhainicher Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt: Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.
 

Ihre Hauptwohnung in Gräfenhainichen hat sich geändert?

Sie sind innerhalb von Gräfenhainichen umgezogen oder Sie haben Ihre Nebenwohnung in Gräfenhainichen mit Ihrer Hauptwohnung in Gräfenhainichen getauscht: Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.

Sie waren abgemeldet?

Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 16.08.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt.

 

Hinweise 
Bitte prüfen Sie nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung die Angaben sorgfältig. Bei Fragen zum Wählerverzeichnis oder zur Wahl wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Gräfenhainichen.

Wahlamt der Stadt Gräfenhainichen
Ansprechpartnerin: Nancy Schröder
Markt 1
06773 Gräfenhainichen
034953 35734
wahlen@graefenhainichen.de

Briefwahl vor Ort im Rathaus
Markt 1 | 06773 Gräfenhainichen 

Öffnungszeiten:
Mo: 09:00–12:00 Uhr
Di: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Fr: 09:00–11:30 Uhr