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An wen kann ich mich wenden?

Zuständig ist das Gebäudemanagement - Bereich Gehölzschutz der Stadt. Dort erhalten Sie Beratung und können Anträge stellen. Der Bereich ist zu erreichen unter: 

  • Tel.: 034953 35728
  • Mail: gehoelzschutz.gruenanlagen@graefenhainichen.de

Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück einfach fällen?

Nein. Geschützte Bäume dürfen grundsätzlich nicht entfernt, zerstört oder stark verändert werden. Dafür ist eine Genehmigung erforderlich und die ist immer dann erforderlich, wenn es sich um einen geschützten Baum handelt. Die Fällung darf erst erfolgen, wenn die Genehmigung durch die Stadt erteilt wurde. Wird eine Fällung innerhalb des Zeitraums vom 01.03. bis 30.09. notwendig, ist zusätzlich eine Genehmigung durch den Landkreis Wittenberg Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Hier müssen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz Gehölzschnitt stellen.  

Welche Bäume sind geschützt?

  • Einzelbäume ab einem Stammumfang von 80 cm
  • Mehrstämmige Bäume, die in der Summe einen größeren Stammumfang als 80 cm haben 
  • Baumgruppen und Gebüsche
  • Alle Bäume in Alleen
  • Hecken aus heimischen Laubgehölzen
  • Streuobstwiesen und bestimmte Obstbäume

Auch Eingriffe, die das charakteristische Aussehen des Gehölzes wesentlich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen, sind genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise starke Kroneneinkürzungen oder den Abtrag des Baumes auf eine Reststammhöhe. 

Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag?

In der Regel werden benötigt:

  • Begründung für die Fällung
  • Fotos des Baumes
  • Lageplan oder Skizze
  • Falls Sie nicht Eigentümer des Grundstückes sind, auf dem sich das Gehölz befindet, wird eine Handlungsvollmacht des Eigentümers benötigt.

Ohne vollständige Angaben kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Download Dokumente & Formulare

  • Antrag auf Baumfällung
  • Baumschutzsatzung der Stadt

Muss ich Ersatz pflanzen, wenn ein Baum gefällt wird?

Ja, in vielen Fällen kann die Stadt eine Ersatzpflanzung verlangen. Diese neuen Bäume stehen ebenfalls unter Schutz. Die Ersatzpflanzung muss bestenfalls auf dem Grundstück erfolgen, auf dem der beantragte Baum gefällt wurde. Ist dies aus besonderen Gründen nicht möglich, kann eine Ersatzpflanzung auf eine von der Stadt vorgegebene Fläche im öffentlichen Raum vorgegeben werden. In diesem Fall muss dennoch für eine 2-jährige Anwuchspflege durch den Antragsteller gesorgt werden. Wenn die Ersatzpflanzung nach den 2 Jahren als erfolgreich eingestuft wird, geht der Baum in städtisches Eigentum über. Danach ist die Stadt für die weitere Pflege zuständig.  
 

Was ist ein Eichenprozessionsspinner?

Der Eichenprozessionsspinner (kurz: EPS) ist ein Nachtfalter, dessen Raupen ab dem dritten Larvenstadium giftige Brennhaare entwickeln, die bei Menschen und Tieren schwere allergische Reaktionen auslösen können.
Biologie und Lebenszyklus: 
Der Eichenprozessionsspinner lebt bevorzugt auf Eichen und durchläuft sechs Larvenstadien. Die Eier werden im Spätsommer an Zweigen abgelegt und überwintern als Eiraupe. Ab April/Mai schlüpfen die Raupen und beginnen, die Blätter der Eichen zu fressen. Ab dem dritten Larvenstadium entwickeln sie winzige Brennhaare, die das Nesselgift Thaumetopoein enthalten. Die Raupen bewegen sich in langen Reihen („Prozessionen“) und ziehen nachts zur Nahrungssuche in die Baumkronen, während sie tagsüber in Gespinstnestern verbleiben, die bis zu einem Meter lang werden können.

Stellt der EPS eine Gefährdung dar?

Die Brennhaare sind nur wenige Hundertstelmillimeter groß, brechen leicht ab und können durch Wind über mehrere Meter verbreitet werden. Sie verursachen Hautausschläge, starken Juckreiz, Augenreizungen, Atemwegsbeschwerden und in seltenen Fällen allergische Schocks. Die Brennhaare stellen für Menschen, aber auch für Hunde und Katzen eine Gefahr dar. 

Wie kann ich mich schützen?

  • Abstand halten: Befallene Bäume, Gespinstnester und Prozessionen meiden, besonders bei Wind.
  • Kleidung und Hygiene: Nach möglichem Kontakt Kleidung wechseln, bei mindestens 60°C waschen, duschen und Haut gründlich reinigen.
  • Haustiere schützen: Hunde und Katzen von befallenen Bereichen fernhalten.
  • Prävention: Nistkästen für Meisen aufhängen, da diese natürliche Fressfeinde der Raupen sind.

Wer ist für die Entfernung der EPS zuständig?

Verantwortlich für die Überwachung, Vorsorge und Bekämpfung sind grundsätzlich die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten der Grundstücke, auf denen die befallenen Eichen stehen. Die Entfernung der Raupen und Nester sollte ausschließlich durch Fachfirmen erfolgen. 

Frühwarnsystem zum EPS: www.dwd.de/eichenprozessionsspinner

Stadt Gräfenhainichen
  • Markt 1
  • 06773 Gräfenhainichen
  • Sachsen-Anhalt
  • Telefon (03 49 53) 356
  • eMail post@graefenhainichen.de
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