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Muss ich meinen Personalausweis/Reisepass persönlich abholen?

Nein, das kann auch ein Bevollmächtigter übernehmen.

Download Dokumente & Formulare

  • Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/eID-Karte
  • Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses

Ich benötige ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass). Was muss ich dafür mitbringen?

Für die Beantragung benötigen Sie Ihr altes Dokument, eine Geburts- oder Eheurkunde sowie ein biometrisches Lichtbild in Form eines QR-Codes, den Sie bei einem zertifizierten Fotografen erstellen lassen können. Alternativ kann das Lichtbild gegen eine Gebühr von 10 Euro direkt im Bürgerservice aufgenommen werden.

Wo kann ich das Lichtbild für meinen neuen Reisepass/Personalausweis machen lassen?

Das Lichtbild kann entweder direkt im Bürgerservice bei der Antragstellung oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud) erstellt werden. In diesem Fall erhalten Sie einen QR-Code, den Sie am Tag der Antragstellung mitbringen müssen.

Erstellen Sie auch Fotos für die Krankenkassenkarte bzw. den Führerschein oder weitere private Anliegen?

Für private Anliegen (z. B. Krankenkasse) können keine Lichtbilder im Bürgerservice erstellt werden.

Welche Gebühren fallen bei der Beantragung eines neuen Dokuments an und wie lange sind diese gültig?

  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 27,60 Euro (6 Jahre gültig)
  • Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro (3 Monate gültig)
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
  • Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
  • Express-Reisepass für Personen unter 24 Jahren: 69,50 Euro (6 Jahre gültig)
  • Express-Reisepass für Personen ab 24 Jahren: 102,00 Euro (10 Jahre gültig)

Ich möchte mich ummelden. Was benötige ich dafür und wann muss ich mich ummelden?

Für eine Ummeldung benötigen Sie Ihre aktuellen Dokumente (Personalausweis und ggf. Reisepass) sowie eine Wohnungsgeber- bzw. Vermieterbestätigung (entfällt beim Einzug in ein Eigenheim). Die Ummeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde zu erfolgen. 

Eine Elektronische Wohnsitzanmeldung ist auch möglich.

Wo beantrage ich einen neuen Führerschein?

Ein neuer Führerschein kann beim Landkreis Wittenberg oder bei der Astorga in Gräfenhainichen beantragt werden.

Kontakt:

Fahrerlaubnisbehörde Landkreis Wittenberg
Pflichtumtausch

+49 3491 806-1780
+49 3491 806-1794
feb@landkreis-wittenberg.de

Kontakt:

Rudolf-Breitscheid-Straße 8
06773 Gräfenhainichen
Tel.: 034953 / 812736
Mobil: 0172 / 5148861

 

Kann ich bei Ihnen noch die Steuerformulare für die Steuererklärung erhalten?

Nein, seit einigen Jahren erhalten Sie die Formulare nur noch direkt bei ihrem Finanzamt oder online.

Benötige ich einen Termin, um im Bürgerservice vorzusprechen?

Nein, es werden keine Termine vergeben. Sie können während der regulären Sprechzeiten ohne Termin im Bürgerservice vorsprechen.

Stadt Gräfenhainichen
  • Markt 1
  • 06773 Gräfenhainichen
  • Sachsen-Anhalt
  • Telefon (03 49 53) 356
  • eMail post@graefenhainichen.de
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