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Wer muss Hundesteuer zahlen?

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Als Halter gilt, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Familie im Haushalt aufgenommen hat.

Auch wichtig:

  • Wer einen Hund länger als zwei Monate betreut oder hält, gilt ebenfalls als Halter.
  • Leben mehrere Personen mit Hund zusammen, sind sie gemeinsam steuerpflichtig.

Für welche Hunde muss ich Hundesteuer zahlen und ab wann?

Die Steuer gilt für alle Hunde, die älter als drei Monate sind. Ausnahme: Hunde, die ausschließlich zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, sind von der Steuer befreit.

Die Steuerpflicht beginnt:

  • wenn ein Hund in den Haushalt aufgenommen wird
  • wenn ein Welpe drei Monate alt wird
  • wenn Sie mit Ihrem Hund in die Stadt ziehen
  • wenn ein Hund länger als zwei Monate betreut wird

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem:

  • der Hund abgegeben wird
  • der Hund verstirbt
  • der Hund entläuft
  • der Halter wegzieht

Download Dokumente & Formulare

  • Hundesteuersatzung

Wo und wie kann ich meinen Hund an/ab/ummelden?

Für Anmeldung, Abmeldung oder Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich an die Stadtverwaltung unter 034953 - 35717 oder bussgeldstelle@graefenhainichen.de. Die Formulare zum An-, Ab- und Ummelden finden Sie hier:

Download Dokumente & Formulare

  • Hund Anmeldung
  • Hund Ummeldung
  • Hund Abmeldung

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Das Nichtanmelden eines Hundes kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu Nachzahlungen oder Bußgeldern führen.

Stadt Gräfenhainichen
  • Markt 1
  • 06773 Gräfenhainichen
  • Sachsen-Anhalt
  • Telefon (03 49 53) 356
  • eMail post@graefenhainichen.de
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