Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Als Halter gilt, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Familie im Haushalt aufgenommen hat.
Auch wichtig:
Die Steuer gilt für alle Hunde, die älter als drei Monate sind. Ausnahme: Hunde, die ausschließlich zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, sind von der Steuer befreit.
Die Steuerpflicht beginnt:
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem:
Für Anmeldung, Abmeldung oder Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich an die Stadtverwaltung unter 034953 - 35717 oder bussgeldstelle@graefenhainichen.de. Die Formulare zum An-, Ab- und Ummelden finden Sie hier:
Das Nichtanmelden eines Hundes kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zu Nachzahlungen oder Bußgeldern führen.